Abstandsmessung auf der Autobahn

Rechtsanwalt Alexander Kaden | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Königsbrücker Landstraße 29b, 01109 Dresden

Abstandsmessung Autobahn VKS 3.0

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BverfG Rohmessdaten

 

Neuer Bußgeldkatalog unwirksam?

 

Strafen bei Abstandsmessungen

 

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Funktion

 

Aufstellhöhe

 

Messfehler

 

standardisiertes Messverfahren

 

Toleranzabzug

 

Bedienungsanleitung

 

Urteile - Wann lohnt der Einspruch

 

 

 

 

 

 

Abstandsmessungen auf der Autobahn anfechten

Abstandsmessungen auf der Autobahn dienen der amtlichen Verkehrsüberwachung. Hält man den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein, drohen neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und Fahrverbot. Schlimmstenfalls kann sogar ein Strafverfahren die Folge eines Abstandsverstoßes sein.

 

Einspruch gegen Abstandsmessung

Wussten Sie, dass sehr viele Bußgeldbescheide angreifbar sind und damit Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermieden werden können? Bei Ihnen wurde bei einer Abstandskontrolle ein Abstandsverstoß festgestellt und Sie möchten wissen, ob man mit einem Einspruch die Abstandsmessung anfechten kann?

Bundesweite Prüfung von Abstandsmessungen auf der Autobahn.

In vielen Fällen ist eine erste Einschätzung bereits am Telefon möglich.

Rufen Sie mich kurz und unverbindlich an oder mailen mir Ihr Anliegen.

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Für Abstandsmessungen auf der Autobahn sind in Deutschland für die amtliche Verkehrsüberwachung durch die Polizei verschiedene Messsysteme zugelassen. Am meisten verbreitet ist dabei wohl das sog. Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 und dessen Nachfolger VKS 4.5.

Aufstellhöhe min 3 Meter bei VKS Abstandsmessungen

VKS 3.0 Brückenabstandsmessung

Das Abstandsmesssystem "Verkehrskontrollsystem" VKS 3.0 und VKS 4.5 besteht vereinfacht erklärt aus einem genau ausgemessenen Stück Autobahn und mehreren Kameras, die die vorbeifahrenden Fahrzeuge filmen. Diese Abstandskontrollen finden grundsätzlich als sog. Brückenabstandsmessung statt. Das bedeutet, dass die Messkameras oberhalb der Fahrbahn auf eine Brücke aufgebaut werden. Die sog. Identkamera, welche dann das Blitzerfoto anfertigt steht hingegen meist auf einem kleinen Stativ an der Mittelleitplanke.

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In Bußgeldbescheiden mit Abstandsmessungen liest man dann immer:

 

"Kein Abbremsen oder Einscheren des Vorausfahrenden erkennbar."

Spätestens bei diesem Satz sollte man misstrauisch werden, denn es entsteht der Eindruck, dass viele Bußgeldstellen diesen Satz schon als Textbaustein in die Bescheide eindrucken.

Aufschluss gibt hier das Messvideo. In diesem zeigt sich dann zum Beispiel, dass der Betroffene gar keine Chance hatte den Abstand herzustellen, weil das Fahrzeug hinter ihm noch dichter aufgefahren war.

Oder es gibt vor der Abstandsmessstelle einen sog. Ziehharmonika-Effekt. Der erste in einer Reihe sieht den Abstandsblitzer und bremst. Der zweite fährt dadurch etwas auf und bremst auch. Dies steigert sich dann innerhalb weniger Fahrzeuge zu bußgeldbewährten Abstandsunterschreitungen.

 

Hinzukommt, dass jede Abstandsmessung auf der Autobahn von Menschen eingerichtet und jede einzelne Abstandsmessung quasi per Hand ausgewertet wird.

Und hier setzt spätestens die Verteidigung an.

Rechtschutzversicherungen tragen die Kosten für eine anwaltliche Prüfung des Bußgeldbescheides. Woher wissen Sie, dass Ihr Bescheid richtig ist und wie schnell Sie wirklich waren?

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Funktion

Messfeld Abstandsmessung VKS 3.0

Messplatz VKS 3.0 bzw. VKS 4.0

Abstandsmessungen funktionieren alle ähnlich und in der Regel nur bei Tageslicht! Nachtmessungen sind mir nicht bekannt.

Bei den meisten Messverfahren werden mehrere Bereiche von 50 Metern Länge auf der Fahrbahn markiert. Diese werden durch eine Kamera mit geeichtem Bildzähler gefilmt und später aufgrund einer Weg-Zeit Berechung durch die Polizei mehr oder weniger per Hand ausgewertet. Und hier vertut sich der ein oder andere Beamte schon mal um ein gutes Stück.

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Aufstellhöhe

Das Verkehrskontrollsystem (VKS) 4.5 und das Vorgängermodel 3.0 Select System mit VKS 3.0 Softwareversion 3.2 3D ist derzeit wohl das aktuellste Gerät auf dem Markt.

Hier wird die Autobahn mit geeichten Längenmessgeräten eingesessen, es werden Passpunkte markiert und ein sog. Referenzvideo angefertigt. Über die Einrichtung der Abstandskontrollstelle gibt es immer ein Protokoll wie dieses:

Protokoll Referenzvideo Abstandsmessung VKS 3.0

Protokoll Referenzvideo

 

Die eigentliche Messung muss dann zwingend von einer erhöhten Position aus durchgeführt werden und zwar mit einem Aufnahmepunkt über dem Referenzvideo (min 3 Meter Höhe) Aus dem Grund finden Abstandsmessungen fast nur auf der Autobahn und in der Regel von einer Autobahnbrücke aus statt. Dabei wird nur der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gemessen. Der Seitenabstand kann von Abstandsblitzern grundsätzlich nicht überwacht werden.

Vereinfacht gesagt muss man sich die so vorstellen, dass ein Computerprogramm jeden Pixel auf dem Monitor des Messgerätes kennt, zu einem Fahrbahnabschnitt zuordnen kann und ständig beobachtet. Fährt ein Fahrzeug auf der Fahrbahn entlang wird dies auf dem Monitor aufgezeichnet. Durch die Veränderung der Bildpunkte weiß das Messgerät, wie schnell das Fahrzeug bewegt wird. Da es die gesamte Fahrbahn beobachtet, kann es nun auch die Abstände der einzelnen Fahrzeuge bestimmen.

Messbildschirm VKS 3.0 - Grenzwert bei Abstandsmessungen

Der Messbeamte als Bediener stellt vor Messbeginn  Grenzwerte ein. Wenn diese überschritten sind, wird eine weitere Kamera aktiviert, welche dann die Tatfotos - im Übriges ohne Blitz - anfertigt.

Die so gewonnenen Daten werden dann von der Bußgeldstelle ausgewertet.

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Messfehler

Messfehler beim VKS 3.0?

Messgerät und Rechner

Häufig werde ich gefragt, ob bei Abstandskontrollen mit VKS 3.0 3.2 3 VKS 4.5 auch "falsch" messen kann.

Zunächst bietet jeder technische Vorgang die Möglichkeit von Fehlern, wobei technische Fehlfunktionen eher selten sind. Hingegen bei der Auswertung kommt wieder der Mensch ins Spiel. Hier entstehen die meisten Fehler, auch weil viele Auswertekräfte einfach überlastet sind und zu viele Verfahren in zu kurzer Zeit erledigen müssen. Da kommt es mal vor dass aus 4/10 schnell 3/10 werden und damit ein Fahrverbot droht oder Spurwechselvorgänge, Drängler, wegen dem Blitzer abbremsende Vordermänner usw. übersehen werden.

Da es aber immer ein Video zu der Messung gibt, lassen sich Anstandsmessungen sehr gut im Nachgang prüfen.

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standardisiertes Messverfahren

Unter dem Begriff des standardisierten Messverfahren ist ein [...] vereinheitlichtes Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind [...] So BGH u.a.

Das bedeutet? Wenn man das Gerät entsprechend der amtlichen Zulassung aufstellt und bedient müssen unter gleichen Bedingungen immer gleiche Messergebnisse rauskommen. Es muss also fehlerfrei arbeiten.

Beim VKS 3.0, 4.5 und auch anderen Messverfahren geht die Rechtsprechung wohl dahin zu sagen, dass ein standardisiertes Messverfahren vorliegt.

Das ist aber keinesfalls ein "Persilschein". Denn fast alle gängigen Messverfahren sind standardisiert. Dies aber eben nur dann, wenn genau nach Bedienungsanleitung und Zulassung gearbeitet wurde.

 

Vorsortierung am Rechner VKS 3.0 Abstandsmessung

Vorselektion am Rechner

Die Auswertung bei Abstandsmessungen hingegen ist in der Regel handarbeit und damit fehleranfällig. Und manchmal geht es Polizeibeamten dann auch wie anderen Menschen und sie können unter dem Druck der Gerichtsverhandlung ihre Tätigkeit nicht richtig erklären. Allein das führt manchmal schon zu einer Verfahrenseinstellung.

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Strafen bei Abstandsmessungen

Neuer Bußgeldkatalog? Die Strafen bei Abstandsverstößen haben sich in den letzten Jahren nur wenig geändert und sind im Vergleich zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kaum gestiegen. Dies liegt daran, weil die Bußgelder wegen Unterschreitens des erforderlichen Abstandes zum Vorausfahrenden auch vor der Änderung des Bußgeldkataloges recht empfindlich waren. Unterschieden wird bei den Strafen zum Einen beim Abstand, aber auch bei der Geschwindigkeit und der Fahrzeugart. Hier einige Beispiele für das Jahr 2022:

Bußgelder PKW 81-100 km/h und Abstand geringer als:

Tatbestand Punkte Bußgeld Fahrverbot

5/10

1

75,00

0

4/10

1

100,00

0

3/10

1

160,00

0

2/10

1

240,00

0

1/10

1

320,00

0

Bußgelder PKW über 100 km/h und Abstand geringer als:

Tatbestand Punkte Bußgeld Fahrverbot

5/10

1

75,00

0

4/10

1

100,00

0

3/10

2

160,00

1

2/10

2

240,00

2

1/10

2

320,00

3

Bußgelder PKW über 130 km/h und Abstand geringer als:

Tatbestand Punkte Bußgeld Fahrverbot

5/10

1

100,00

0

4/10

1

180,00

0

3/10

2

240,00

1

2/10

2

320,00

2

1/10

2

400,00

3

Bußgelder LKW :

Tatbestand Punkte Bußgeld Fahrverbot
über 50 km/h und Abstand geringer als 50 Meter

1

80,00

0

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Bedienungsanleitung

Die Bedienungsanleitung für ein Messgerät zu bekommen war früher ein Kampf, der sich durch die Gerichte zog. Heute gibt es diese beim Hersteller zum kostenlosen Download (nur für Anwälte, Richter und Gutachter).

 

Toleranzabzug

Der Toleranzabzug bei Abstandsmessungen ist in Bußgeldbescheiden oft sehr "wissenschaftlich" erklärt. Einfach gesagt man misst nicht wie es richtig wäre Fahrzeugheck des Vorausfahrenden zu Fahrzeugfont des Betroffenen, sondern Front zu Front zzgl einer kleinen Zeitspanne. Damit hat man meistens um die 4 Meter als ausreichende Toleranz gewonnen

Abstandsverstoss

Bei Geschwindigkeitsmessungen (z.B Lasermessung mit Poliscan Speed Blitzern) sind es über 100 km/h drei Prozent, sonst 3 km/h.

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Urteile - Wann lohnt der Einspruch?

VKS 3.0 Select für Abstandsmessung

Urteile zu Abstandsmessungen gibt es solche und solche.

Grundsätzlich bedenklich und eine Prüfung ratsam ist immer dann, wenn man die Messung nicht bemerkt hat, ein Spruchwechsel Vorausgegangen ist, man sich im Pulk von mehreren Fahrzeugen befand und man wegen dicht hinter einem fahrenden Fahrzeugen nicht bremsen konnte, der Vordermann gebremst hat oder man mit einem sog. "Abstandstempomat" gefahren ist.

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Bundesverfassungsgericht Rohmessdaten:

Mit Beschluss vom 12.November 2020, Az: 2 BvR 1616/18 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden, dass die Nichtherausgabe der sog. Rohmessdaten von amtlichen Verkehrsüberwachungsgeräten und darauf beruhende Urteile von Gerichten den Betroffenen in seinem Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG beschränken kann.

Die insbesondere in Bayern übliche Praxis wird sich wohl in Zukunft ändern und die Daten herausgegeben werden. Das Verfahren wird damit deutlich transparenter und Messungen besser prüfbar.

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Ist der "neue" Bußgeldkatalog ungültig?

Am 28.04.2020 trat der neue Bußgeldkatalog mit einer erheblichen Verschärfung für Autofahrer in Kraft.

Nun werden immer mehr Stimmen laut, die dessen Wirksamkeit bezweifeln.

Argumentiert wird dabei wie folgt: Wenn der Staat die Freiheit der Menschen einschränkt, hier z.B. mit Fahrverboten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h bzw. 26 km/h, muss er das in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verankerte Zitiergebot beachten, also das eingeschränkte Recht benennen.

Und gerade bei der Verschärfung des Bußgeldkataloges mit Fahrverboten im unteren Bereich ist wohl diese Nennung -versehentlich- vergessen worden, denn § 26a Abs. 1 Nr. 3 StVG bleibt unerwähnt.

Das Bundesverfassungsgericht war in der Vergangenheit bei solchen Fehlern streng und hat die Gesetze oft für unwirksam erklärt.

Aus dem Grunde ist es ratsam, gerade bei der Verhängung von Fahrverboten genau zu prüfen, ob diese rechtmäßig sind.

 

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Rechtsanwalt
Alexander Kaden - Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Internet: https://www.einspruch-gegen-abstandsmessung.de

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Rechtsanwalt Alexander Kaden ist deutscher Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen, ebenso die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Steuernummer:  202/237/00099

Rechtsanwalt Alexander Kaden ist Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Sachsen
- Kammer des öffentlichen Rechts -
Glacisstr. 6
01099 Dresden
Telefon: +49-(351) 31859-0
Telefax: +49-(351) 33608-99
e-mail: info@rak-sachsen.de
Internet: www.rak-sachsen.de

Die berufsrechtlichen Regelungen für die Mitglieder mit der Berufsbezeichnung »Rechtsanwältin« bzw. »Rechtsanwalt« sind folgende:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

Diese Gesetze und Verordnungen finden sich unter der Rubrik »Informationspflichten gem. § 5 TMG« auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter www.brak.de.

Rechtsanwalt Alexander Kaden unterhält eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Diese ist für Rechtsanwälte vorgeschrieben. Die Versicherungssumme beträgt 250.000,00 Euro je Schadensfall. Sie kann im Einzelfall erhöht werden. Die Versicherung wird bis zum 31.12.2015 24:00 Uhr bei der Generali Versicherung AG, Adenauer-Ring 7 - 9, 81737 München unter der Vertragsnummer 060005 und ab dem 01.01.2016 um 0:00 Uhr bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, 30163 Hannover unter der Haftpflichtpolicennummer: 405 84 344 123560 gehalten. Der räumliche Geltungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland.

Soweit vorab nichts anderes vereinbart wird, richten sich die Preise von Rechtsanwalt Kaden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

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Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Dresden (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de, E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de

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